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Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich & Sozialplan
Betriebsbedingte Kündigung, Sozialplan & InteressenausgleichSpezial: Betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich & Sozialplan
- Recht & Gesetz
Task Force Betriebsrat? Um schnell und sicher handeln zu können, ist in Krisenzeiten auch für die Interessenvertreter Vorraussicht unabdingbar. Wie erkennt man Risiken frühzeitig? Mit dem Interessenausgleich und dem Sozialplan stellt das Gesetz zwei wichtige Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Nachteile für die Kollegen zwar nicht immer abgewendet, jedoch immerhin abgeschwächt werden können. Dazu legen bestimmte Kriterien fest, welche Arbeitnehmer besonders schutzbedürftig sind und wer laut Sozialplan zuerst gekündigt werden darf. Als Betriebsrat ist es Ihr Ziel, die besten Bedingungen für jeden Kollegen zu verhandeln.
Standorte
- SRH Akademien – Heidelberg-Wieblingen
Art | Weiterbildung |
Model | Berufsbegleitend |