Ihr Schulungsanspruch

Ihr Anspruch auf Weiterbildung als Interessenvertreter: Als Betriebsrat haben Sie einen klaren Anspruch auf Schulung und Freistellung zur Fortbildung.

Ihr Recht:

§ 37 Absatz 6 BetrVG sieht vor, dass der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebsrates für Schulungen von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen hat und verpflichtet den Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) zu übernehmen, soweit diese Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Unsere Basisseminare vermitteln die Kernkompetenzen für die Betriebsratsarbeit und sind somit unbedingt erforderlich.

Ihre Pflicht:

Als Betriebsrat tragen Sie Verantwortung für kollektive Interessen. Nur wenn Sie ausreichend informiert sind und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen, können Sie Ihre Aufgabe im Interesse der Belegschaft richtig wahrnehmen. Deshalb haben Sie ein Recht auf das notwendige Handwerkszeug.

Nicht vergessen:

Auch die Reservebank muss trainiert sein! Ersatzmitglieder müssen mitunter unverhofft die Verantwortung weitreichender Beschlüsse mittragen. Daher gilt: wenn absehbar ist, dass ein Ersatzmitglied häufiger nachrücken muss, besteht ein Schulungsanspruch.