Arbeitsschutzausschuss
- Zusatzqualifikationen
- Gesundheit & Soziales
- Weiterbildung
- Berufsbegleitend
Prävention statt Fehltage durch Krankheit oder Unfälle, das ist die Devise! In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss daher ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Als Interessenvertreter:in gestalten Sie den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wesentlich mit!
Qualifizierungsziel
Nach diesem Seminar sind Sie Experte im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie kennen den gesetzlichen Rahmen und alle Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten. Sie wissen, wie der Ausschuss organisiert und die operative Zusammenarbeit optimal gestaltet wird. Dank vieler konkreter Praxisbeispiele und Übungen, können Sie ihr Wissen sofort im Unternehmen anbringen.
Die Grundlagen und der gesetzliche Rahmen
- Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Das Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz
- Der Sars-Cov-2 Arbeitsschutzstandard
Der Arbeitsschutzausschuss
- Die Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
- Personen, Aufgaben und Funktionen
- Die Geschäftsordnung
Die operative Arbeit im Ausschuss
- Koordination des Arbeits- und Gesundheitssutzes
- die Erarbeitung von Vorschlägen
- die Auswertung des betrieblichen Unfallgeschehens
- die Information der Belegschaft
- Überwachungs- und Informationsrechte des BR
- Spezielle Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG
Aus der Praxis für die Praxis
- Zusammenarbeit optimal gestalten: Kooperation des BR mit dem AG, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und weiteren Experten
- von der Tagesordnung in die Umsetzung: Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen
- SRH Akademien – Heidelberg-Wieblingen
Diese Lernformate bieten wir Ihnen an
Um Ihnen die bestmögliche Lernvielfalt und Flexibilität bieten zu können, haben Sie die Wahl zwischen diesen Unterrichtsformaten.